Hier gibt es verschiedene Planungshinweise für die Erstellung einer modernen Beleuchtungslösung in den Bereichen, Bad, Flur, Büro, Lager u.s.w.
Lichtplanung im Bad
Die Lichtplanung in einem Badezimmer unterliegt einigen besonderen technischen Anforderungen, da es sich um einen Feuchtraum handelt. Hier trifft Feuchtigkeit auf Strom. Bei der Installation von
Leuchten müssen deshalb bestimmte Schutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0100 , Teil 701 berücksichtigt werden. Die Norm unterscheidet vier unterschiedliche Raumzonen und drei Schutzbereiche.
Die Schutzbereiche im Bad © Lampe.de
Schutzbereich 0
umfasst den Innenraum der Bade- oder Duschwanne. Hier dürfen nur Leuchten mit Schutzkleinspannung bis 12V AC oder 30V DC eingesetzt werden, die ausdrücklich zur Installation innerhalb des
Wannenbereichs zugelassen sind.
Die Leuchten müssen mindestens der Schutzart IP X7 entsprechen.
Schutzbereich 1
Im Schutzbereich 1 wird eine Fläche innerhalb der senkrechten Begrenzungen von Wanne oder Dusche beschrieben. Gibt es keine Dusche, gilt ein Radius von 120 Zentimeter rund um den Brausekopf in seiner
Halterung. Nach oben wird eine waagrechte Fläche in 2,25 Meter Höhe über dem Fußboden angenommen, die untere Begrenzung ist der Fußboden.
In diesem Bereich dürfen ebenfalls nur Leuchten mit 25V AC oder 60V DC betrieben werden. Sie müssen mindestens der Schutzart IP X5 entsprechen – geschützt gegen Spritzwasser.
Elektrische Zuleitungen müssen 6cm tief liegen und dürfen nur senkrecht verlaufen.
Transformatoren dürfen in den Schutzbereichen 0 und 1 nicht montiert werden.
Schutzbereich 2
Dieser Bereich umfasst alles im Abstand von bis zu 60cm zur Dusche bzw. Wanne und bis zu 225cm Höhe.
Alle Leuchten müssen gegen Spritzwasser mit Schutzart IP X5 geschütz sein.
In den Schutzbereichen 0-2 dürfen keine Steckdosen und Lichtschalter angebracht werden. Elektrische Leitungen müssen ummantelt sein.
Schutzbereich 3
Die Leuchten außerhalb vom 60cm Bereich rund um Wasseranschlüsse sind mit der Schutzart IP X1 gegen Tropfwasser ausreichend geschütz.
Steckdosen und Lichtschalter dürfen installiert werden, wenn sie
durch separate Trenntransformatoren versorgt werden, oder
mit Schutzkleinspannung unter 12V versorgt werden, oder
eine FI-Schutzeinrichtung aufweisen.