Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Der individuelle Sanierungsfahrplan unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außerdem einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial.
Beispiel:
Als Energieberater bin ich vom ersten Beratungsgespräch über die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans bis hin zur Beantragung der Fördermittel immer an der Seite des Kunden. Auch bei der Auswahl von Produkten und Handwerkern kann ich unterstützend tätig werden, wobei die Neutralität in Bezug auf die Produkte und Unternehmen immer gewahrt bleibt.
Ablauf eines individuellen Sanierungsfahrplans:
Schritt 1: Erstes Beratungsgespräch führen
Schritt 2: Energetischen Ist-Zustand der Immobilie erfassen
Schritt 3: Sanierungsvorschläge entwickeln
Schritt 4: Individuellen Sanierungsfahrplan abstimmen und erstellen
Schritt 5: Abschlussgespräch führen
Schritt 6: Umsetzen und sanieren
Kosten und Mehrwert eines iSFP:
Die Kosten eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind abhängig von der Größe des Objektes und von der Anzahl der Wohneinheiten (WE). Das BAFA bezuschusst jeden Sanierungsfahrplan mit 80%. Der Eigenanteil des Kunden oder Auftraggebers beträgt somit 20%. Im Jahr 2024 wurde der Zuschuß um 50% halbiert. Für das Jahr 2025 sind noch keine neuen Förderhöhen bekannt.
Bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, also z.B. der Erneuerung der Fenster, oder den Einbau einer Boden-, Dach- oder Wanddämmung erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5% auf die Fördersumme.
Ab dem 01.01.2023 beträgt die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Wand, Boden …) jeweils 15%.
Das bedeutet also eine Gesamtförderung in Höhe von 20% für diesen Bereich. *Stand: 01.01.2025
Für die Beauftragung zur Erstellung eines iSFP sprechen Sie mich gerne an.