Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Der individuelle Sanierungsfahrplan unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außerdem einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial.

Beispiel:

Als Energieberater bin ich vom ersten Beratungsgespräch über die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans bis hin zur Beantragung der Fördermittel immer an der Seite des Kunden. Auch bei der Auswahl von Produkten und Handwerkern kann ich unterstützend tätig werden, wobei die Neutralität in Bezug auf die Produkte und Unternehmen immer gewahrt bleibt.

 

Ablauf eines individuellen Sanierungsfahrplans:

Schritt 1: Erstes Beratungs­gespräch führen

Schritt 2: Energetischen Ist-Zustand der Immobilie erfassen

Schritt 3: Sanierungs­vorschläge entwickeln

Schritt 4: Individuellen Sanierungs­fahrplan abstimmen und erstellen

Schritt 5: Abschluss­gespräch führen

Schritt 6: Umsetzen und sanieren

 

Kosten und Mehrwert eines iSFP:

 

Die Kosten eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind abhängig von der Größe des Objektes und von der Anzahl der Wohneinheiten (WE). Das BAFA bezuschusst jeden Sanierungsfahrplan mit 80%. Der Eigenanteil des Kunden oder Auftraggebers beträgt somit 20%.

Bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, also z.B. der Erneuerung der Fenster, oder den Einbau einer Boden-, Dach- oder Wanddämmung erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5% auf die Fördersumme.

 

Ab dem 01.01.2023 beträgt die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Wand, Boden …) jeweils 15%.

 

Das bedeutet also eine Gesamtförderung in Höhe von    20%    für diesen Bereich. *Stand: 01.01.2023


Für den Austausch der Heizungsanlage gibt es unterschiedliche Förderungen, abhängig von der Heizungsart und der bestehenden Anlage. Weitere Informationen hierzu können Sie auf meiner Homepage unter der Rubrik Fördermöglichkeiten finden.

 

Für die Beauftragung zur Erstellung eines iSFP sprechen Sie mich gerne an.

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IMMOBILIEN-SERVICE:

Als geprüfter Objektbesichtiger und Bautenstandsprüfer erstelle ich Besichtigungs-protokolle und Bildaufnahmen für diverse Auftraggeber.
 

SMART-HOME:

Als Vertriebspartner für Homematic Produkte planen und realisieren wir komfortable Smart-Home Lösungen mit denen Sie Ihren Wohnkomfort steigern und gleichzeitig Energie sparen können.
 

WÄRMEPUMPE und KLIMATECHNIK:
Als zugelassener Dienstleister mit Sachkundezertifikat der Kategorie 1 gemäß §5 Abs.2 Nr. 1 der ChemKlimaschutzV i.V. mit der Durchfüringsverordnung (EG) 2015/2067 unterstütze ich Sie bei Arbeiten an Wärmepumpen und Klimageräten.

 

LICHT:
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PHOTOVOLTAIK:

Weitere Informationen zum möglichen Einsatz einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Haus finden Sie hier.

 

 

Kai Zabel
Kieler Straße 36
24594 Hohenwestedt
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