Energieausweis (Verbrauchsausweis)

Verbrauchsausweis für Wohngebäude:

Misst den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er ist stark vom persönlichen Heizverhalten abhängig.

Was ist ein Verbrauchsausweis für Wohngebäude?
 
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude (auch verbrauchsorientierter Energieausweis) ermittelt die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand der Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei zusammenhängenden Jahre.
  • Vorteil: Er ist unkompliziert zu erstellen, da keine aufwendigen Berechnungen oder Baupläne benötigt werden.
  • Nachteil: Der Wert hängt stark vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten der vorherigen Bewohner ab (z. B. sparsam vs. starkes Heizen).
 
Wann ist ein Verbrauchsausweis erlaubt?
 
Sie dürfen nicht in jedem Fall frei zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Verbrauchsausweis zulässig bei:
  • Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten
  • Wohngebäuden, die nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden
  • Älteren Gebäuden, wenn sie energetisch saniert wurden und dadurch den Standard von 1977 erfüllen
  • Wenn keine dieser Bedingungen zutrifft (z. B. unsaniertes Einfamilienhaus mit Baujahr vor 1977), ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich.
 
Benötigte Unterlagen
 
Für die Beantragung benötigen Sie in der Regel:
  • Die Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsdaten (Gas, Öl, Fernwärme) der letzten 3 Kalenderjahre
  • Adresse, Baujahr des Gebäudes und die Art der Heizungsanlage
  • Die Gesamtwohnfläche des Gebäudes
  • Objektbild
 
Kosten und Gültigkeit
 
Der Verbrauchsausweis für ein Wohngebäude kostet bei der Energieberatung Zabel UG meist zwischen 100 und 150 Euro. Er hat nach der Ausstellung eine gesetzliche Gültigkeit von 10 Jahren.
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