Energiepass - Bedarfsausweis

Bei einem Neubau oder Änderung von Gebäuden sowie bei älteren Gebäuden, deren Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt worden ist, und die nicht die Wärmeschutzverordnung vom 01.11.77 einhalten, ist ein Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.

 

Der Badarfsausweis kann nur nach einer Vor-Ort Begehung erstellt werden. Die dadurch entstehenden höheren Kosten bedeuten aber auch eine detailliertere Analysemöglichkeit des jeweiligen Objektes.

Energieberatung Zabel auf Energie-Sparhaus.de

AKTUELLES

 


ENERGIEBERATUNG:
Energieberatung und Ausstellung von Energiepässen.

Verbrauchsausweis oder 
Bedarfsausweis ?
 

IMMOBILIEN-SERVICE:

Als geprüfter Objektbesichtiger und Bautenstandsprüfer erstelle ich Besichtigungs-protokolle und Bildaufnahmen für diverse Auftraggeber.
 

SMART-HOME:

Als Vertriebspartner für Homematic Produkte planen und realisieren wir komfortable Smart-Home Lösungen mit denen Sie Ihren Wohnkomfort steigern und gleichzeitig Energie sparen können.
 

WÄRMEPUMPE und KLIMATECHNIK:
Als zugelassener Dienstleister mit Sachkundezertifikat der Kategorie 1 gemäß §5 Abs.2 Nr. 1 der ChemKlimaschutzV i.V. mit der Durchfüringsverordnung (EG) 2015/2067 unterstütze ich Sie bei Arbeiten an Wärmepumpen und Klimageräten.

 

LICHT:
Professionelle Lichtplanung mit Dialux EVO für einen modernen Einsatz von LED Beleuchtungstechniken.

 

PHOTOVOLTAIK:

Weitere Informationen zum möglichen Einsatz einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Haus finden Sie hier.

 

 

Kai Zabel
Kieler Straße 36
24594 Hohenwestedt
Telefon: 04871-6844930
Mobil : 0173-9963288

email: info(at)energieberatung-zabel.de
 

Datenschutzerklärung

Energieberatung Zabel auf Energie-Sparhaus.de

Druckversion | Sitemap
© Energieberatung Zabel 2014 - 2024