Der Bedarfsausweis ist eine von zwei Ausweisarten des Energieausweises in Deutschland. Er ermittelt den
theoretischen Energiebedarf unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner und basiert rein auf der baulichen Substanz (Heizung, Fenster, Dämmung).
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Sie haben beim Immobilienverkauf oder der Vermietung oft ein Wahlrecht, in folgenden Fällen ist der Bedarfsausweis jedoch
gesetzlich vorgeschrieben:
- Neubauten: Für neu errichtete Gebäude ist er immer verpflichtend.
- Ältere Bestandsbauten: Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und
die nicht nachträglich auf den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden.
Da die Bauteile und die Anlagentechnik aufwendig erfasst werden müssen, ist der Bedarfsausweis teurer als die
Verbrauchsversion:
- Vor-Ort-Begehung: Durch eine umfassendere Analyse und ein Sanierungskonzept, kostet die Erstellung durch die zertifizierte
Energieberatung Zabel UG zwischen 300 und 500 Euro.