Bei einem Neubau oder Änderung von Gebäuden sowie bei älteren Gebäuden, deren Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt worden ist, und die nicht die Wärmeschutzverordnung vom 01.11.77 einhalten, ist ein Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.
Der Badarfsausweis kann nur nach einer Vor-Ort Begehung erstellt werden. Die dadurch entstehenden höheren Kosten bedeuten aber auch eine detailliertere Analysemöglichkeit des jeweiligen Objektes.