Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Die Heizungsförderung erfolgt ab 01.01.2024 durch das Förderprogramm der KfW. 

 

Die Bundesregierung hat in den letzten 3 Jahren insgesamt 8 Änderung in diesem Bereich durchgeführt, so dass ich hier zur Zeit keine genauen Förderbeträge mehr einbinden möchte.

 

Gefördert wird:

  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

 

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
  • Gasheizungen

 

Austauschprämie für Ölheizungen

 

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage oder einer elektrischen Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Heizungsanlagen errichtet wird:

  • Biomasseheizung

  • Wärmepumpe

  • EE-Hybridheizung

  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent oder 55 Prozent.

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AKTUELLES

 


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IMMOBILIEN-SERVICE:

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Als zugelassener Dienstleister mit Sachkundezertifikat der Kategorie 1 gemäß §5 Abs.2 Nr. 1 der ChemKlimaschutzV i.V. mit der Durchfüringsverordnung (EG) 2015/2067 unterstütze ich Sie bei Arbeiten an Wärmepumpen und Klimageräten.

 

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PHOTOVOLTAIK:

Weitere Informationen zum möglichen Einsatz einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Haus finden Sie hier.

 

 

Kai Zabel
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