Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Gefördert wird:
Nicht gefördert werden:
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. (Stand: 01.01.2025)
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Für die Erstellung eines iSFP sprechen Sie uns gerne an.