Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Gefördert wird:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden

  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

 

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000,00 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent (Stand 01.01.2023) der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

 

Eigenleistungen werden leider nicht gefördert, das verbaute Material aber schon. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an.

 

Für die Erstellung eines iSFP sprechen Sie uns ebenfalls gerne an.

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Kai Zabel
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